Interessengemeinschaft Ortsdurchfahrt Egg

Braucht es diese Strasse, um die Forchbahnübergänge genügend zu sichern?

Antwort zur Frage 8

Nein. Das Bahngesetz verlangt die Sicherung der Forchbahnübergänge bis 2014. Der Kanton zeigt in seiner Beurteilung Ortskernumfahrung in der Nullvariante auf, dass die Sicherung der Forchbahnübergänge an der heutigen Forchstrasse gut möglich ist und den Bau der neuen Strasse nicht erfordert.
Die Abhängigkeit dieser beiden Vorhaben wird vom Gemeinderat in seiner letzten Ausstellung (Juli 11) aus unerfindlichen Gründen geschaffen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, welche Kosten für die Gemeinde beim Bau der neuen Strasse anfallen. Der direkte Vergleich des Kosten – Nutzenverhältnisses wird vom Gemeinderat nicht aufgezeigt.

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