Braucht es diese Strasse, um die Forchbahnübergänge genügend zu sichern?
Antwort zur Frage 8
Nein. Das Bahngesetz verlangt die Sicherung der
Forchbahnübergänge bis 2014. Der Kanton zeigt in seiner Beurteilung
Ortskernumfahrung in der Nullvariante auf, dass die Sicherung der
Forchbahnübergänge an der heutigen Forchstrasse gut möglich ist und
den Bau der neuen Strasse nicht erfordert.
Die Abhängigkeit dieser beiden Vorhaben wird vom Gemeinderat in
seiner letzten Ausstellung (Juli 11) aus unerfindlichen Gründen
geschaffen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, welche Kosten für die
Gemeinde beim Bau der neuen Strasse anfallen. Der direkte
Vergleich des Kosten – Nutzenverhältnisses wird vom Gemeinderat
nicht aufgezeigt.